Die Gebühren sind in der Pfandleiherverordnung (§10) festgelegt

Gebühren die für die beliehenen Wertgegenstände entstehen, werden für den vollen Monat berechnet. Ein angebrochener Monat zählt immer als voller Monat. Kreditsumme, Zinsen und Gebühren werden erst bei der Abholung der Wertgegenstände fällig.

1) 1% Kreditzinsen. Diese sind gesetzlich vorgegeben und bedeuten "pro Monat"

2) Die Gebührenvergütung ist bis zu einem Kredit von 300 Eur vom Gesetzgeber vorgeben. Bei einem Kreditbetrag über 300 EUR liegt die Vergütung bei 2,5%

Beispiel:

Wert des Gegenstandes:         1.000,00€

Beliehener Betrag:                      500,00€

Zinsen (90 Tage):                         15,00€

Gebühren (90 Tage):                    37,50€

Rückzahlung nach 90 Tagen:     552,50€

d.h. nach 90 Tagen bezahlen Sie 552,50€ zurück.